Sanfter, schneller, besser…

Herr van den Bruck, Sie leiten seit 15 Jahren gemeinsam mit Ihrer Frau eine über die Grenzen Wesels hinaus bekannte Praxis für Kieferorthopädie. Wie hat sich die Kieferorthopädie seitdem verändert?

Unsere Therapiemöglichkeiten haben sich in den letzten Jahren durch die Digitalisierung enorm erweitert. Beispielsweise ermöglicht die Aligner-Technik Behandlungen mit fast unsichtbaren Schienen. In der Regel reichen hierbei Kontrolltermine alle drei Monate. Das ist eine riesige Zeitersparnis für unsere Patienten! Unser Einzugsgebiet hat sich hierdurch extrem verändert: Wir haben beispielsweise Patienten aus Holland, Köln, Frankfurt, Münster, Berlin und Russland. Unsere „Rekord-Patientin“ kam sogar aus New York zu uns. Wir haben trotz der interkontinentalen Entfernung erfolgreich ihre Zahnstellung perfektionieren können. Auch in „Corona-Zeiten“ profitieren unsere Patienten von der Digitalisierung, denn wir bieten bereits Telemedizin / Videosprechstunden an. Für den Erstkontakt ist jedoch ein Besuch in unserer Praxis sinnvoll.

Wie lange dauert so eine Behandlung eigentlich?

Dr. Tamara van den Bruck: Krankenkassen genehmigen Behandlungen pauschal für einen Zeitraum von vier Jahren. Das ist die durchschnittliche Behandlungszeit in Deutschland. Mit den moderneren Methoden liegen die Behandlungszeiten meist zwischen 6-24 Monaten, weshalb sich immer mehr Patienten jeder Altersklasse für modernere Therapien entscheiden. Ermöglicht wird dies durch die vorherige 3-D Planung der Behandlung am Computer. Die Behandlungen werden präziser, schneller, sanfter und angenehmer.

Sie betonen das Wort sanft. Sind Kieferorthopäden also eine Art Zahnflüsterer?

Das könnte man so sagen. Wir können heutzutage Zahn-, aber auch Kieferfehlstellungen nahezu schmerzfrei korrigieren. Außerdem ist es bei rechtzeitigem Behandlungsbeginn und dank moderner Technik in der Regel nicht mehr nötig, bleibende Zähne zu ziehen. Auch das 3-D-Scannen von Zähnen ist deutlich schneller, präziser und angenehmer, als herkömmliche Abdrücke.

Was zahlt hiervon die Krankenkasse?

M. van den Bruck: Das Wichtigste vorweg: Der Beratungstermin wird von den gesetzlichen Krankenkassen voll übernommen und der Patient kann OHNE Überweisung Termine vereinbaren. Auch Privatversicherte bekommen meistens die Kosten erstattet. Der Beratungstermin ist immer unverbindlich und der Patient erfährt hier vollumfänglich, was bei ihm möglich ist, wie lange es dauern würde und welche Investitionen ihn erwarten. In einigen Fällen erstatten sogar die gesetzlichen Versicherungen Therapien nach dem 18. Lebensjahr. Private Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten zum größten Teil, weil sie mittlerweile keinen Unterschied mehr zwischen Schienen und Brackets machen.

Zahlen Krankenkassen auch die 3-D-Scans?

Private Versicherungen übernehmen die Kosten. Bei gesetzlichen Krankenkassen ist die Kostenübernahme nur über die so genannte „Kostenerstattung“ möglich. Wer sich hierfür interessiert, kann uns gerne zu Beginn der Behandlung ansprechen.

Lohnt sich eine Zahnregulierung auch im Erwachsenenalter?

Eine kieferorthopädische Behandlung ist grundsätzlich in jedem Alter sinnvoll. Sie kann zur Erhaltung der Zähne beitragen und nicht selten sind auch Kiefergelenksbeschwerden, Kopfschmerzen, Tinnitus, Zahnfleischerkrankungen oder Knochenabbau Nebenwirkungen einer falschen Zahn- oder Kieferlage.

Voraussetzung für eine Behandlung ist ein gesundes, kariesfreies Gebiss und ein entzündungsfreier Zahnhalteapparat. Unser ältester Patient war 87 Jahre alt.

Frau Dr. van den Bruck, mehrere Ihrer fünf Ärzte sind zertifizierte Schlafmediziner. Wofür ist diese zusätzliche Spezialisierung?

Hierdurch ist es uns möglich, professionell und effektiv Patienten mit Schnarchen oder nächtlichen Atemaussetzern zu helfen. Häufig hängen diese gefährlichen Schlafstörungen mit einer falschen Kieferlage zusammen, weshalb hier die Schlafmedizin und Kieferorthopädie eine Art Symbiose bilden. Mit speziellen „Schnarchschienen“ kann der Unterkiefer nachts nach vorne geschoben werden und somit bleibt der Atemweg frei. Wir werden in der nächsten Ausgabe von „Mein Wesel“ hierüber ausführlich berichten.

Landgericht Düsseldorf bestätigt Kritik an Aligner-Start-ups

Perfektes Lächeln im Do-it-yourself-Verfahren? Vorsicht!
Mehrere Aligner-Start-ups bieten derzeit Zahnschienen zu günstigen Preisen an, verzichten dabei aber meist auf die fachzahnärztliche Begleitung der Patienten. Der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden hat dies als „eine eindeutige Standardunterschreitung bei Diagnostik und Therapie“ bemängelt. Eines der Start-ups ging gegen diese Aussage gerichtlich vor – und hat nun verloren. Das Landgericht Düsseldorf hält die Kritik für berechtigt. Bereits durch das Fehlen von Röntgenaufnahmen würde der „Standard bei der Diagnostik unterschritten“. Auch die Tatsache, dass der Patient den Zahnarzt lediglich einmal zu Beginn der Behandlung sehe, widerspreche „dem Standard einer kieferorthopädischen Behandlung, die eine Verlaufskontrolle durch den Arzt oder die Ärztin vorsieht“.

15 Jahre Kompetenz am Niederrhein, sanft, schneller, besser
Ausgabe Januar 2021